top of page

 

In den ersten 8 Wochen nach der Geburt sind 1Wochenbettbesuche der Hebamme durch die Krankenkasse vergütet. Beim ersten Kind, bei zu früh geborenem Kind oder nach Kaiserschnitt werden 16 Wochenbettbesuche übernommen.

Mit ärztlichem Rezept sind zusätzlich verordnete Kontrollen möglich.

 

Ein Wochenbettbesuch beinhaltet die gesundheitlichen Kontrollen regulärer Abläufe von Mutter und Kind, sowie Hilfestellungen für die erste Zeit mit dem neugeborenen Kind zu Hause. Zum Beispiel sind das bei der Mutter die Kreislaufkontrolle, Kontrolle der Gebärmutter, Brustkontrolle, Verlauf des Rückbildungsprozesses und beim Kind das Überwachen des Kreislaufes, der Haut, der Ausscheidung, des Gewichtes.

Selbstverständlich beantworte ich Ihnen auch die Fragen, die sich während dieser Zeit ergeben.

 

Dafür besuche ich Sie bei Ihnen zu Hause.

Die Pikettentschädigung von 120.- deckt die Abrufbereitschaft während mehreren Wochen. Sie können mich zwischen den Besuchen per SMS oder Telefon erreichen. Bei Anmeldung zur Geburt ist das Wartgeld im Wochenbett bereits enthalten und fallen NICHT zusätzlich an.

Erklärvideo Hebamme Pikettgeld 

bottom of page